Alle zwei Jahre schreibt der Gesetzgeber eine Hauptuntersuchung für Autos vor, nur bei Neuwagen steht der Prüftermin erstmals nach drei Jahren an.
Danach wechselt das Prüfintervall in den Zweijahresrythmus. Umgangssprachlich ist meist vom TÜV die Rede, wenn es um die Hauptuntersuchung geht.
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